|
|
Honorarrechner
Mängelbeseitigung |
|
|
|
|
|
Objektbewertung |
|
|
|
|
|
|
Objektlage |
|
|
|
|
Postleitzahl |
|
|
|
|
|
Schwierigkeitsgrad des Objektes |
|
|
|
|
|
|
leicht |
einfache
Hofbefestigungen, Kanalbaumaßnahmen, Freiflächen und Gebäuden (z.B.
Einfamilienhäuser oder einfache Lagerhallen) |
|
|
|
mittel |
komplexere Objekte
mit höherem Schwierigkeitsgrad oder Kombinationen aus mehreren Gewerken.
(Mehrfamilienhäuser, einfach Bürogebäude, kleinere Erschließungen) |
|
|
|
schwer |
technische
und größenordnungsmäßig anspruchsvolle Objekte (Wohngebäude über 5
Wohneinheiten, größere Erschließungen, Produktionsstätten mit
höheren Anforderungen usw.) |
|
|
|
sehr -schwer |
sehr
komplexe Bauwerke und Anlagen. (Spezialtiefbau, Gebäude mit mehr als 50
Räumen und umfangreichen Außenanlagen, Objekte mit hohen technischen
Anforderungen usw.) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Größenordnung |
|
|
|
|
|
|
Objektgröße |
|
|
|
|
|
Qualität |
|
|
|
|
|
|
Objektqualität |
|
|
|
|
|
Dienstleistungen |
Basisvergütung |
Die Basisvergütung bezieht sich auf Objekte bis 250 T€, mittleren Schwierigkeitsgrad und mittlere Qualität.
An- und Abfahrten werden mit 0,80 €/km inkl. Fahrtzeit berechnet.
Der Abnahme- bzw. Sachstandsbericht enthalten keine gutachterliche Stellungnahme zur Ursache, Vermeidbarkeit oder Zuweisung vorliegender Mängel.
Ebenso ist eine technisch aufwendige Ausarbeitung von
Sanierungskonzepten bei gravierenden Mängeln nicht enthalten.
Ca. 95% aller zu bewertenden Mängel können durch konventionelle Problemlösungen beseitigt werden.
|
Kosten |
|
|
Hier enthalten ist die Sichtung und Aufarbeitung der vorliegenden Akten, des Schriftverkehrs und der Mängelanzeige aus Ingenieurtechnischer Sicht.
Ferner 1 Ortstermin mit dem Bauherren zwecks Inaugenscheinnahme der Mängel.
Bautechnische Beurteilung der Berechtigung der Mängelanzeige aufgrund der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Überprüfung der numerischen Größenordnung des vermeintlichen Schadens.
Formulierung der technischen Einwendungen bei ggf. unberechtigten Mängeln oder zu hohen Kosten.
|
Bearbeitung von Mängelanzeigen aufgrund Aktenlage |
|
500,00 € |
|
|
|
|
Über den in den Basisvergütungen hinausgehenden Ortsterminen entfallenen Kosten auf Nachweis oder zu einem zu vereinbarenden Pauschalsatz.
|
Teilnahme an Ortsterminen |
|
250,00 € |
|
|
|
|
Hier enthalten ist eine Aufnahme des Objektes und der Mangel vor Ort mit entspr. Dokumentation und Erstellung eines Sachstandsberichtes.
Dieses wird in der Regel notwendig, wenn keine anderweitigen Objektdaten (Leistungsverzeichnisse, Pläne, usw.) vorliegen.
|
Erstellung einer ausführlichen Dokumentation |
|
600,00 € |
|
|
|
|
Hier enthalten ist die Erstellung einer Kostenanalyse (Kalkulation) der voraussichtlichen Sanierungskosten. Einschl. Einholung von verbindlichen Angeboten für die Beseitigung der Mängel, so dass aufgrund der dann vorliegenden Daten Entscheidungen getroffen werden können.
|
Erstellung einer Kostenanalyse für die Mängelbeseitigung |
|
500,00 € |
|
|
|
|
|
Überwachung der Mängelbeseitigung
(Anzahl der Mängel) |
|
68,50
€ |
|
|
|
|
|
Nachabnahme der Mängelbeseitigung |
|
300,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe der Kosten |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
* Alle Preise zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. |
|
|
|
|
|